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Sachverständigen-AGB & Compliance & Vertraulichkeitsvereinbarung

Last Updated On: Jan, 10th 2024

Einleitung

Diese Sachverständigen-AGB und Vertraulichkeitsvereinbarung (“Vereinbarung”) regelt die Geschäftsbeziehung zwischen einem Sachverständigen (“Sachverständiger” oder “Sie”) und Insights Driven Research, LLC und seinen verbundenen Unternehmen (zusammen “IDR” oder “wir”). Diese Vereinbarung stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen IDR und dem Sachverständigen (einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet) dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Die englische Fassung dieser Vereinbarung hat Vorrang vor jeglichen Übersetzungen.

Überblick

IDR ist ein globales Expertennetzwerk, das führende Organisationen wie Unternehmen, Beratungsfirmen, Marktforschungsunternehmen, Finanzinstitute und Anwaltskanzleien (jeweils ein “Kunde” und zusammen “Kunden”) unterstützt. Der Sachverständige sichert zu, dass er über Fachwissen und die erforderlichen Qualifikationen, Erfahrungen und/oder Fähigkeiten verfügt, um Dienstleistungen für IDR und seine Kunden zu erbringen. Der Sachverständige erklärt sich bereit, diese Dienstleistungen gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen.

Auf Grundlage der Bedürfnisse unserer Kunden können wir uns an Sie wenden, um Ihre Eignung und Verfügbarkeit für die Teilnahme an verschiedenen Beratungsprojekten (jeweils ein “Projekt” und gemeinsam “Projekte”) zu prüfen. Die Teilnahme an Projekten kann je nach den Anforderungen unserer Kunden telefonische Konsultationen, Telefonkonferenzen, Online-Umfragen, Meetings oder Diskussionsgruppen umfassen. Ihre Teilnahme an einem Projekt ist vollkommen freiwillig. IDR wird Sie niemals dazu zwingen, ein Projekt anzunehmen oder fortzuführen, und Sie haben das Recht, die Teilnahme an einem Projekt jederzeit abzulehnen oder zu beenden.

In Anbetracht der oben beschriebenen Sachverhalte und der in diesem Abkommen festgelegten gegenseitigen Vorteile und Verpflichtungen vereinbaren die Parteien Folgendes:

Indem Sie dem Vorstehenden zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein.

1. Sachverständigen-Garantien

i. Indem Sie die Vereinbarung akzeptieren, stimmen Sie zu, ein Mitglied unseres Sachverständigennetzwerks zu werden (das “IDR-Sachverständigennetzwerk”), das Individuen beinhaltet, die Fachwissen besitzen und die bereit sind, ihre Expertise IDR und/oder IDR-Kunden zur Verfügung zu stellen.

ii. Sachverständige, die Mitglieder des Sachverständigennetzwerks der IDR werden, versichern, dass die zur Verfügung gestellten biografischen Informationen korrekt sind und verpflichten sich, niemals falsche oder irreführende Informationen an IDR und/oder unsere Kunden weiterzugeben. Des Weiteren bestätigen die Sachverständigen, dass sie bei der Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen der Vereinbarung keine vertraulichen oder geschützten Informationen oder Geschäftsgeheimnisse einer Person oder Einrichtung, einschließlich ihres derzeitigen Arbeitgebers, offenlegen werden.

iii. Die Sachverständigen verpflichten sich, den Inhalt oder das Bestehen eines Beratungsauftrages mit einem IDR-Kunden, einschließlich des Namens des IDR-Kunden oder seiner Mitarbeiter, nicht an Dritte weiterzugeben (es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben), sofern die Sachverständigen nicht die vorherige schriftliche Zustimmung des IDR-Kunden erhalten.

iv. Die Sachverständigen versichern, dass ihre Mitgliedschaft im Sachverständigennetz keinen bekannten Interessenkonflikt darstellt und dass sie keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber einer Person oder Einrichtung verletzen oder zu verletzen drohen.

v. Die Sachverständigen sind sich darüber im Klaren und erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen erwartet wird, dass sie IDR-Kunden allgemeine Informationen über ihre Branche auf der Grundlage ihrer beruflichen Erfahrung zur Verfügung stellen und dass sie keine wesentlichen nicht-öffentlichen Informationen, die, wenn sie von einer solchen Person verwendet werden, einen illegalen Insiderhandel darstellen könnten, an eine Person, einschließlich eines IDR-Kunden oder eines anderen IDR-Sachverständigen, weitergeben oder anderweitig mit ihr teilen werden. “Wesentliche nicht-öffentliche Informationen” werden im Allgemeinen definiert als Informationen, Erkenntnisse oder Analysen, die ein börsennotiertes Unternehmen oder ein Wertpapier betreffen und die dem Markt noch nicht wirksam mitgeteilt wurden.

2. Rechtliche und Ethische Erwägungen

i. Die Sachverständigen sind allein dafür verantwortlich, ihre Eignung für eine Mitgliedschaft im Sachverständigennetzwerk der IDR zu bestimmen. Wir empfehlen Ihnen, alle rechtlichen Verträge zu überprüfen, die Ihre Beteiligung einschränken könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitsverträge, Beratungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Mitarbeiterhandbücher, Ethikkodizes und ähnliche Richtlinien. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Sie die Zustimmung oder Verzichtserklärungen Ihres Arbeitgebers, Ihrer Kunden oder anderer Dritter benötigen, um Ihre Berechtigung zur Teilnahme am IDR-Sachverständigennetzwerk zu bestätigen.

ii. Die Sachverständigen haben das Recht, Kenntnisse in Bezug auf Themen, die zu einem Interessenkonflikt für sie führen können, nicht zu teilen. Wenn ein Sachverständiger glaubt, dass solch ein potenzieller Konflikt die Fähigkeit des Sachverständigen beeinträchtigt, IDR oder IDR-Kunden unvoreingenommen und umfassend zu beraten, muss er IDR davon in Kenntnis setzen.

iii. Die Sachverständigen sichern zu und gewährleisten, dass sie keine Anlage-, Rechts-, Medizin-, Finanz-, Buchführungs- oder sonstigen regulierten Ratschläge erteilen werden. Diese Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich auch auf Beratungs- und Handelsempfehlungen (Kauf, Verkauf oder andere Formen des Handels) in Bezug auf Wertpapiere jeglicher Art.

iv. Die Sachverständigen handeln nach bestem Wissen und Gewissen und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung und anderer Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die für die Sachverständigen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit der IDR gelten, zu gewährleisten. Die IDR haftet gegenüber Dritten nicht für die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen von Seiten des Sachverständigen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Sachverständigen mit der IDR.

v. Die Sachverständigen verpflichten sich, die IDR unverzüglich schriftlich (per E-Mail an compliance@idr.co) zu benachrichtigen, wenn der Sachverständige (versehentlich oder auf andere Weise) wesentliche nicht-öffentliche Informationen oder vertrauliche Informationen eines anderen Unternehmens oder einer anderen Einrichtung preisgibt oder wenn eine Änderung der Umstände eintritt, die dazu führt, dass eine der Zusicherungen dieser Vereinbarung unzutreffend oder falsch ist.

vi. Die Sachverständigen verpflichten sich, ihre Mitgliedschaft im Sachverständigennetzwerk der IDR nicht zu nutzen, um ohne Zustimmung der IDR für Produkte, Unternehmen oder Möglichkeiten zu werben.

3. Projektteilnahme

i. Sachverständige können auf Projektbasis an Beratungen teilnehmen und dürfen nur solche Anfragen annehmen, die (i) nicht zu einem Interessenkonflikt führen und (ii) sich auf Themen beziehen, die sie erörtern dürfen, ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten zu verletzen.

ii. Die Dauer jedes Projekts oder jeder Beratung wird allein von dem IDR-Kunden bestimmt und kann von der ursprünglich festgelegten Zeitdauer für eine solche Beratung abweichen.

iii. Sachverständige dürfen nur Projekte mit IDR-Kunden durchführen, die individuell vereinbart oder von der IDR ausdrücklich genehmigt wurden. Sollte sich ein Kunde direkt an Sie wenden und um die Teilnahme an zusätzlichen Projekten oder anderen Dienstleistungen bitten, müssen Sie die ausdrückliche Genehmigung von IDR einholen, bevor Sie mit der Arbeit fortfahren. Sie erhalten keine Vergütung für ein Projekt mit einem IDR-Kunden, das nicht individuell vereinbart oder ausdrücklich von IDR genehmigt wurde, selbst wenn das Projekt eine Folgemaßnahme zu einem von IDR vereinbarten Projekt war.

iv. Die Sachverständigen erkennen an und stimmen zu, dass ihre Teilnahme an den Projekten kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis mit IDR und/oder IDR-Kunden begründet. Die Sachverständigen tragen die alleinige Verantwortung und Haftung für alle Steuern und sonstige Zahlungen, die auf die von den Sachverständigen für erbrachte Dienstleistungen und/oder die Teilnahme an den Projekten erhaltenen Zahlungen fällig werden.

4. Bezahlung

i. Sachverständige werden für ihre Beratungsdienstleistungen und/oder ihre Teilnahme an Projekten zu den von den Parteien schriftlich vereinbarten Sätzen oder Honoraren entschädigt.

ii. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die Zahlungen für die Teilnahme der Sachverständigen an einem Projekt oder einer Beratung anteilig pro Minute nach der Dauer der jeweiligen Teilnahme berechnet. Die Dauer eines jeden Projekts oder einer Beratung wird ausschließlich vom Auftraggeber der IDR bestimmt und kann von der ursprünglich für eine solche Beratung vorgesehenen Dauer abweichen.

iii. Sachverständige haben nur unter den folgenden Bedingungen Anspruch auf eine Vergütung für ihre Teilnahme an einem Projekt oder einer Beratung: (i) erfolgreicher Abschluss des Projekts oder der Beratung; (ii) keine Einwände seitens der IDR und/oder des IDR-Kunden hinsichtlich der vom Sachverständigen erbrachten Leistungen; und (iii) Zustimmung und konsequente Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Sachverständigen.

iv. Sofern nicht anders durch die Parteien vereinbart, sind die Sachverständigen nicht dazu berechtigt eine Entschädigung für Projekte/Beratungen zu erhalten, die nicht stattfinden, selbst wenn diese zuvor vorgesehen waren.

v. Die Zahlungen werden über einen von der IDR genehmigten Auszahlungsweg abgewickelt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf physische Schecks oder E-Schecks u.a.). Für Dienstleistungen, die von Sachverständigen im Zusammenhang mit qualitativen Projekten oder Beratungen erbracht werden, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts oder der Beratung. Für die Teilnahme an quantitativen Erhebungen oder Konsultationen werden die Zahlungen innerhalb von vier (4) bis sechs (6) Wochen nach erfolgreicher Teilnahme abgewickelt, vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Auftraggeber.

vi. Ungeachtet des Vorstehenden können unerwartete Entwicklungen oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle der IDR liegen, wie z. B. Verzögerungen bei der Genehmigung durch den Kunden oder Probleme bei der finanziellen Abwicklung, gelegentlich zu Verzögerungen bei den Zahlungen führen. In solchen Fällen verpflichtet sich die IDR, eine rasche Lösung zu finden und umzusetzen und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle verzögerten Zahlungen so schnell wie möglich bearbeitet werden.

vii. Die Sachverständigen verfügen über eine Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Auszahlung, um ihre Zahlung einzulösen. Geschieht dies nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens, gilt die Schuld als beglichen, und der Sachverständige erklärt sich damit einverstanden, die IDR und ihre Führungskräfte/Mitarbeiter für alle Folgen, die sich aus dem Versäumen des festgelegten Zeitrahmens ergeben, schadlos zu halten.

viii. Sie können Ihre Tarife oder Honorare nur durch schriftliche Mitteilung an die IDR ändern. Solche Anpassungen werden erst dann umgesetzt, wenn die IDR Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Änderungen zukommen lässt. Sobald Sie der Teilnahme an einem bestimmten Projekt zugestimmt haben, ist es Ihnen nicht gestattet, Ihren Tarif zu ändern; Ihr neuer Tarif gilt daher nur für zukünftige Projekte. Die Weitergabe Ihrer Abrechnungssätze oder Honorare an Kunden oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IDR ist untersagt.

ix. In Übereinstimmung mit den US-Bundesmeldevorschriften müssen bestimmte Sachverständige, die in einem Steuerjahr Zahlungen erhalten, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, der IDR ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen. Dies ist für die Erstellung und Einreichung der Formulare W-8 bzw. W-9 des U.S. Internal Revenue Service erforderlich.

5. Selbstständiger Unternehmervertrag

i. Die Sachverständigen erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beteiligung am Sachverständigennetzwerk der IDR und ihre Teilnahme an Projekten/Beratungen als unabhängige Auftragnehmer durchgeführt werden.

ii. Ein Sachverständiger ist kein Angestellter, Partner, Mitglied, leitender Angestellter, Direktor, Aktionär oder Joint-Venture-Partner von IDR und hat keine Befugnis, IDR zu binden oder zu verpflichten oder eine Vereinbarung im Namen von IDR einzugehen.

iii. Dementsprechend dürfen Sie sich nicht als Inhaber einer solchen Befugnis ausgeben und Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IDR keine Unterverträge abschließen, Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung abtreten oder anderweitig delegieren oder Vertreter oder Mitarbeiter zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einsetzen.

iv. Sie sind sich darüber im Klaren und stimmen zu, dass IDR alle Ihnen geschuldeten Gebühren ohne Abzug von Einkommenssteuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene oder ähnlichen Abzügen zahlen wird. Die Parteien sind sich darüber im Klaren und erklären sich damit einverstanden, dass Sie auf die Einbehaltung sämtlicher Arbeitnehmerentschädigungen, gesetzlicher Arbeitsunfähigkeitsleistungen und anderer Nebenleistungen für Arbeitnehmer, einschließlich Renten- und Gesundheitsleistungen, verzichten, da IDR Ihnen als unabhängiger Auftragnehmer keinerlei Leistungen gewährt.

v. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie in Bezug auf Ihre Arbeit in Verbindung mit einem Projekt keinen Anspruch auf Beschäftigungsleistungen der IDR oder des IDR-Kunden haben und dass Sie den IDR-Kunden oder IDR nicht als Ihren Arbeitgeber in Steuerinformationen oder Antragsformularen für Arbeitslosengeld angeben dürfen.

6. Vertraulichkeit

i. Die Sachverständigen sind verpflichtet, alle Informationen, die ihnen von der IDR, dem Sachverständigennetzwerk der IDR und/oder den IDR-Kunden mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, über die Beendigung einer Beratung oder eines Projekts hinaus vertraulich zu behandeln. Dazu gehören unter anderem Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsabläufe, Strategien und alle anderen Informationen, die von IDR oder ihren Kunden als urheberrechtlich geschützt angesehen werden.

ii. Die Sachverständigen verpflichten sich, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der IDR, die die IDR nach eigenem Ermessen verweigern kann, keine vertraulichen Informationen offenzulegen, weiterzugeben oder zu enthüllen.

iii. Der Begriff “vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung umfasst: (a) alle Informationen, unabhängig von ihrer Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die angesichts der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten; und (b) alle Arbeitsergebnisse, Resultate oder Materialien, die im Rahmen der Projekte entwickelt werden.

iv. Zu den “vertraulichen Informationen” gehören auch, aber nicht ausschließlich, die Identitäten der Kunden, ihrer Mitarbeiter, die von den Kunden gestellten Fragen, die besprochenen Themen, die gemeinsam genutzten Materialien, die geäußerten Meinungen oder alle von der IDR oder ihren Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten.

v. Die Sachverständigen erklären sich bereit, zusätzliche Einverständniserklärungen und/oder Geheimhaltungsvereinbarungen mit einem IDR-Kunden zu prüfen und gegebenenfalls zu unterzeichnen, wenn ein Kunde dies als Bedingung für die Zusammenarbeit mit diesem IDR-Kunden verlangt.

vi. In Fällen, in denen die Offenlegung vertraulicher Informationen gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Sachverständigen verpflichtet, IDR unverzüglich zu informieren. Die Sachverständigen arbeiten in vollem Umfang mit IDR zusammen, um alle verfügbaren gesetzlichen Ausnahmen oder Rechte zu nutzen, um eine solche Offenlegung zu verhindern, soweit dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist.

vii. Den Sachverständigen ist es ausdrücklich untersagt, vertrauliche Informationen für Zwecke zu verwenden, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich zugelassen sind. Dazu gehört auch, vertrauliche Informationen nicht zur persönlichen Bereicherung zu verwenden, insbesondere nicht für Investitions- oder Handelsentscheidungen.

viii. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach diesem Abschnitt besteht so lange, bis die vertraulichen Informationen ohne Verschulden des Sachverständigen oder einer anderen zur Geheimhaltung verpflichteten Partei öffentlich bekannt werden.

ix. Die Sachverständigen erkennen an, dass ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtungen zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden für IDR und IDR-Kunden führen kann. Dementsprechend sind sich die Sachverständigen darüber im Klaren, dass die IDR gezwungen sein kann, geeignete Rechtsmittel, einschließlich Unterlassungsklagen, einzulegen, um diese Bestimmungen aufrechtzuerhalten.

x. Die Sachverständigen verpflichten sich, alle erworbenen vertraulichen Informationen mit äußerster Diskretion zu behandeln und sie, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IDR nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist hier vorgesehen.

xi. Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der IDR oder auf Verlangen der IDR müssen die Sachverständigen alle Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, zurückgeben oder sicher vernichten und die Vernichtung gegenüber der IDR auf Verlangen bestätigen.

7. Erklärungen der Sachverständigen

i. Die Sachverständigen versichern, dass sie nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden, sich nicht schuldig bekannt haben oder zugegeben haben, eine Straftat begangen zu haben, die Unehrlichkeit oder Täuschung (z. B. Diebstahl, Betrug) beinhaltet, oder eine Straftat begangen zu haben, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr belegt werden kann, wie z. B. ein Kapitalverbrechen in den Vereinigten Staaten.

ii. Die Sachverständigen bestätigen, dass sie nicht Gegenstand von Anordnungen, Urteilen, Klagen oder Untersuchungen von Gerichten oder Regulierungs- oder Selbstregulierungsorganisationen (z. B. U.S. Securities and Exchange Commission, Financial Conduct Authority, Securities and Futures Commission, Financial Industry Regulatory Authority) im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Wertpapiergesetze oder Anschuldigungen wegen zivil- oder strafrechtlichen Betrugs oder irreführender Praktiken waren.

iii. Die Sachverständigen erklären, dass sie in keiner staatlichen oder internationalen Sanktionsliste aufgeführt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Excluded Parties Listensystem (jetzt Teil von SAM.gov), die Liste der Specially Designated Nationals des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder eine ähnliche Liste, die von den USA oder anderen Staaten oder gemeinnützigen Organisationen geführt wird.

iv. Die Sachverständigen müssen die IDR unverzüglich über frühere oder aktuelle Anschuldigungen wegen Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit Unehrlichkeit oder Täuschung, Klagen wegen Diebstahls von Unternehmensvermögen, Betrug, Verletzung von Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen, Verletzung von Treuepflichten oder ähnlichen Handlungen informieren. Solche Angaben sollten per E-Mail an compliance@idr.co gemacht werden.

v. Die Sachverständigen verpflichten sich, die IDR unverzüglich über jede Änderung ihres Status bezüglich dieser Zusicherungen zu informieren. Die IDR behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Erklärungen der Sachverständigen unabhängig zu überprüfen.

8. Zustimmung zur Aufnahme und Transkription

i. Ihre Teilnahme an einem Projekt kann auf Wunsch des Kunden von der IDR oder unseren Beauftragten aufgezeichnet und/oder in einem beliebigen Medium transkribiert werden (“Aufzeichnungen”). Sie haben das Recht, uns zu benachrichtigen, wenn Sie solche Aufzeichnungen ablehnen möchten. Andernfalls erklären Sie sich durch Ihre Teilnahme an solchen Projekten mit den Aufzeichnungen einverstanden und erkennen an, dass diese von IDR an den Kunden oder an Dritte weitergegeben werden können. Sie ermächtigen IDR (oder, falls zutreffend, den IDR-Kunden), die Aufnahmen lizenzgebührenfrei zu besitzen und sie ausschließlich zu verwenden, weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verändern oder darzustellen, ganz oder teilweise, für jeden legitimen Geschäftszweck, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten (außer wie in Abschnitt 4 dargelegt). Für jede Nutzung der Aufnahmen, die über die hier ausdrücklich genannten Zwecke hinausgeht, stellt IDR und/oder ihr Kunde dem Sachverständigen ein separates Zustimmungsformular zur Verfügung, in dem die spezifischen Zwecke detailliert aufgeführt sind und vor einer solchen zusätzlichen Nutzung die ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird.

ii. Bei bestimmten Gelegenheiten können IDR-Kunden im Rahmen ihrer Compliance-Protokolle eine Fachkraft (zusätzlich zu dem/den IDR-Kundenbenutzer(n), mit dem/denen Sie sprechen werden) mit der Moderation von Telefonkonsultationen beauftragen, deren Anwesenheit angekündigt oder unangekündigt sein kann (d. h. Sie werden nicht benachrichtigt) und die aktiv oder still an den Telefonkonsultationen teilnehmen kann. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Beratungen auf Wunsch der IDR-Kunden auf diese Weise moderiert, aufgezeichnet und/oder transkribiert werden.

9. Beendigung

i. Vorbehaltlich Ihrer Verpflichtung, die Projekte, für die Sie beauftragt wurden, abzuschließen, haben Sie das Recht, Ihre Rolle als Sachverständiger zu beenden und sich aus dem Sachverständigennetzwerk der IDR zurückzuziehen, und zwar jederzeit durch Mitteilung an die IDR. IDR kann Ihren Zugang zum Sachverständigennetzwerk der IDR jederzeit und ohne Vorankündigung aussetzen, einschränken oder kündigen, u. a. weil: (i) wir glauben, dass Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben; (ii) wir glauben, dass Sie unsere Rechte oder die Rechte Dritter verletzt haben; (iii) wir nicht in der Lage sind, Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, zu verifizieren oder zu authentifizieren; oder (iv) wir glauben, dass Ihre Handlungen für Sie, uns oder Dritte eine Haftung nach sich ziehen können.

ii. Nach einer solchen Beendigung müssen Sie (i) IDR und/oder dem IDR-Kunden unverzüglich sämtliches ihnen gehörende Eigentum, das sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindet, aushändigen; (ii) alle Informationen, die sich auf das Geschäft von IDR und/oder dem IDR-Kunden beziehen und auf magnetischen oder optischen Datenträgern oder Speichern gespeichert sind sowie alle von diesen Quellen abgeleiteten Materialien, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle außerhalb der Geschäftsräume von IDR und/oder dem IDR-Kunden befinden, unwiederbringlich löschen; und (iii) IDR und/oder dem IDR-Kunden ein unterzeichnetes und datiertes Schreiben vorlegen, in dem Sie bestätigen, dass Sie die oben genannten Bestimmungen eingehalten haben.

10. Biografische Angaben

i. Sie bestätigen und erklären sich mit der Wahrhaftigkeit und Genauigkeit folgender Angaben einverstanden: (i) Ihrer biografischen und bisherigen beruflichen Informationen und Zeugnisse; und (ii) der Steueridentifikationsdaten oder der Erklärung, die Sie der IDR in Bezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis als unabhängiger Auftragnehmer und Berater gegeben haben.

ii. Soweit dies nicht bereits in Ihrer Sachverständigenbiografie enthalten ist, legen Sie gegenüber der IDR alle wesentlichen finanziellen Interessen oder Geschäftsbeziehungen offen, die Sie haben oder die ein Unternehmen unter Ihrer Kontrolle hat, von denen Sie vernünftigerweise annehmen, dass sie für die Beurteilung Ihrer Objektivität oder von Interessenkonflikten für ein Projekt relevant sind. Wenn Sie nicht in der Lage oder bereit sind, eine solche Offenlegung vorzunehmen, dann lehnen Sie das Projekt ab.

11. Einschränkungen

i. Ihre derzeitigen und früheren Beschäftigungen:
Sie stimmen zu an keinem Projekt teilzunehmen, das in Zusammenhang mit einem Unternehmen steht, für das Sie derzeit als Angestellter, Leiter, Direktor, Treuhänder, leitender Angestellter oder Vorstandsmitglied tätig sind (oder für die Sie eine ähnliche Position innehaben). Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie zuvor in der Finanz- oder Buchhaltungsabteilung eines Unternehmens beschäftigt waren, frühestens vier Monate nach dem letzten Tag Ihrer Beschäftigung über dieses Unternehmen beraten werden. Wenn ein börsennotiertes Unternehmen, bei dem Sie derzeit Direktor, Treuhänder, leitender Angestellter, Vorstandsmitglied oder Angestellter sind (oder für das Sie eine ähnliche Position innehaben), das Ziel oder der Bieter in einem Übernahmeangebot ist oder einen Börsengang beantragt hat, müssen Sie alle Projekte ablehnen, bis das Übernahmeangebot abgeschlossen ist oder der Börsengang erfolgt ist.

ii. Mitbewerber:
Sie erklären sich damit einverstanden, nicht an einem Projekt für einen IDR-Kunden zu arbeiten, der ein direkter Konkurrent eines Unternehmens ist, für das Sie derzeit als Direktor, Treuhänder, leitender Angestellter, Vorstandsmitglied oder Angestellter tätig sind (oder für das Sie eine ähnliche Position innehaben).

iii. Regierungsangestellte:
Wenn Sie ein Regierungsangestellter in einer Regierung oder einer Gerichtsbarkeit sind, die Regierungsangestellten die Teilnahme an externen Beratungsprojekten verbietet, dürfen Sie kein Sachverständiger sein oder an einem Projekt teilnehmen. Andernfalls erklären Sie sich als Regierungsangestellter damit einverstanden, nicht über Angelegenheiten zu beraten, die derzeit von der Behörde oder Abteilung geregelt werden, bei der Sie beschäftigt sind. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, sich nicht über Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien zu informieren, über die Sie abstimmen oder die Sie anderweitig beeinflussen können. Sie verpflichten sich, keiner anderen Person oder Einrichtung einen Wertgegenstand zu geben oder eines zu erhalten, um Einfluss zu nehmen oder einen anderen unzulässigen Zweck zu verfolgen. Wenn Sie Angestellter, leitender Angestellter oder eine andere Person sind, die in offizieller Funktion für eine Regierung (oder eine ihrer Einrichtungen), eine staatliche/kontrollierte Organisation, ein Unternehmen oder Betrieb oder eine öffentliche internationale Organisation (z. B. WHO, Weltbank, Vereinte Nationen usw.) oder eine politische Partei, einen Parteifunktionär oder einen Kandidaten für ein politisches Amt tätig ist, erklären Sie sich damit einverstanden, nicht über Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Verträge oder andere Angelegenheiten zu sprechen, über die Sie abstimmen oder die Sie anderweitig beeinflussen können.

Zudem stimmen Sie zu, IDR zu informieren indem Sie ihr Sachverständigenprofil aktualisieren oder dieses deaktivieren, sollten Sie ein gewählter Beamter, ein Kandidat für ein politisches Amt oder ein Angestellter, Beamter oder eine andere Person werden, die in offizieller Funktion für eine Regierung (oder ihre Organe), eine Organisation, die sich im Besitz der Regierung befindet oder von ihr kontrolliert wird, für ein Unternehmen oder eine Einrichtung, eine öffentliche internationale Organisation oder eine politische Partei handelt.

Die IDR kann Sie von Zeit zu Zeit über zusätzliche Beschränkungen für Sachverständigenaufträge informieren, die Sie zu beachten haben. IDR lehnt jegliche Haftung ab, die sich aus einer Verletzung oder Nichteinhaltung dieses Absatzes durch Sie ergibt.

iv. Anlage- und Berufsberatung:
IDR ist kein eingetragener Anlageberater und kann keine Geschäfte als Anlageberater tätigen oder Anlageberatung erteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, IDR oder einem IDR-Kunden keine Anlageberatung zu erteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Beratung bezüglich des Wertes eines Wertpapiers oder der Ratsamkeit des Kaufs, Verkaufs oder einer anderen Investition in ein Wertpapier.

v. Angehörige der Gesundheitsberufe:
Wenn Sie Angehöriger eines Gesundheitsberufs sind, verpflichten Sie sich, während Ihrer Tätigkeit als Sachverständiger zu keinem Zeitpunkt Patienten- oder andere Informationen preiszugeben, deren Weitergabe nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Bestimmungen verboten ist, oder medizinische Ratschläge zu erteilen. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn ein IDR-Kunde Ihrer Meinung nach versucht, mit Ihnen zu einem anderen Zweck als der Durchführung von Forschungsarbeiten zu sprechen (z. B. wenn er versucht, Produkte oder Dienstleistungen an Sie zu vermarkten).

Darüber hinaus versichern Sie gegenüber IDR, dass Sie in allen Rechtsordnungen, in denen Sie derzeit tätig sind, ordnungsgemäß lizenziert sind und dass Sie nicht auf einer von einer Aufsichts- oder Regierungsbehörde herausgegebenen schwarzen Liste oder Verbotsliste aufgeführt sind. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen und sich aus dem IDR-Sachverständigennetzwerk zurückzuziehen, wenn eine der Zusicherungen in diesem Absatz nicht mehr zutrifft. IDR behält sich das Recht vor, Ihr Konto zu deaktivieren, wenn dies der Fall ist, ist jedoch nicht dazu verpflichtet und lehnt jegliche Haftung ab, die sich daraus ergibt.

vi. Klinische Studien und Beratung:
Falls Sie an einer klinischen Studie teilgenommen haben oder Beratungsdienstleistungen für eine Person oder ein Unternehmen geleistet haben, könnten Sie dazu verpflichtet sein, bestimmte damit zusammenhängende Informationen vertraulich zu behandeln. Sie müssen diese Aufgaben und Pflichten sowie alle anderen Richtlinien und Anforderungen dieser Person oder Einrichtung, Ihrer Institution(en) und der Studiensponsoren erfüllen. Unter keinen Umständen dürfen Sie vertrauliche Informationen, die Sie im Laufe ihrer Beratungstätigkeit oder Ihrer Teilnahme an der klinischen Studie erfahren haben, preisgeben, einschließlich Informationen zur Patientenerfahrung und Studienergebnisse, bis diese Informationen öffentlich gemacht werden. Wenn Sie an einer laufenden klinischen Studie teilnehmen, dürfen Sie nicht über die laufende Studienphase sprechen, bis diese abgeschlossen ist und die Ergebnisse veröffentlicht werden.

vii. Anwälte und Wirtschaftsprüfer :
Wenn Sie Rechtsanwalt sind, verpflichten Sie sich, keine Kunden zu beraten, die Sie gegenwärtig vertreten und keine Informationen oder Meinungen weiterzugeben, die gegen rechtliche oder ethische Verpflichtungen verstoßen, die Sie oder Ihre Kanzlei gegenüber früheren oder gegenwärtigen Kunden haben. Wenn Sie ein Rechtsberater sind, werden Sie im Zusammenhang mit einem Projekt keine Rechtsberatung erteilen und durch die Teilnahme an Projekten keine Anwalt-Klient-Beziehung zu Kunden aufbauen.

Wenn Sie gegenwärtig Wirtschaftsprüfer sind oder früher einer waren, erklären Sie sich damit einverstanden, nicht über Unternehmen oder andere Organisationen zu beraten, die Sie gegenwärtig prüfen oder die Sie in den letzten drei Jahren geprüft haben. Wenn Sie als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer tätig sind, versichern Sie, dass Sie in den Ländern, in denen Sie derzeit tätig sind, ordnungsgemäß zugelassen sind und dass Sie als Mitglied der Anwaltskammer oder eines ähnlichen Berufsverbandes, dem Sie unterstehen, einen guten Status besitzen.

viii. Anwaltsprivileg:
Für den Fall, dass ein IDR-Kunde ein Projekt initiiert, an dem seine Rechtsberater beteiligt sind, kann es sein, dass der IDR-Kunde in Bezug auf das Projekt einen Anspruch auf das Anwaltsprivileg geltend machen möchte. Unter diesen Umständen kann der Rechtsbeistand des Mandanten Sie auffordern, mit ihm eine separate schriftliche Auftragsvereinbarung für Ihre Dienstleistungen abzuschließen (eine “Auftragsvereinbarung”). Eine solche Auftragsvereinbarung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung in Bezug auf Ihre Beziehung und Verpflichtungen gegenüber dem IDR-Kunden in Bezug auf das Projekt. Eine solche Auftragsvereinbarung ändert nicht Ihre Verpflichtungen gegenüber IDR oder Dritten, weder im Rahmen dieser Vereinbarung noch anderweitig.

ix. Falsche oder irreführende Informationen:
Sie verpflichten sich, niemals falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten oder Ihre Erfahrung, Ausbildung, Beschäftigung oder Ihr Wissen gegenüber IDR oder anderen IDR-Kunden falsch darzustellen.

12. Meldung von Projektbedenken

WENN SIE MIT DER ART EINER ANFRAGE ODER EINES PROJEKTS EINES IDR-KUNDEN NICHT EINVERSTANDEN SIND ODER WENN EIN IDR-KUNDE VERSUCHT, IHRE ENTSCHEIDUNGEN (Z. B. WELCHE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN SIE IN ANSPRUCH NEHMEN SOLLEN) IN IRGENDEINER WEISE ZU BEEINFLUSSEN, ODER WENN EIN KUNDE IHNEN GEGENÜBER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN VERMARKTET, ANSTATT FORSCHUNGSARBEITEN DURCHZUFÜHREN, MÜSSEN SIE IHRE TEILNAHME BEENDEN UND IDR UNVERZÜGLICH PER E-MAIL AN ERM@IDR.CO INFORMIEREN.

13. Abtretung, Nicht-Exklusivität

Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte, Interessen oder Verpflichtungen hierunter dürfen von Ihnen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IDR (die wir nach unserem alleinigen Ermessen verweigern können) ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig abgetreten, delegiert oder anderweitig übertragen werden und jede solche Abtretung, Delegation oder Übertragung durch Sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung ist null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder Wirkung. Die Mitgliedschaft im IDR-Sachverständigennetzwerk ist nicht exklusiv, und es steht Ihnen frei, unabhängige Dienstleistungen für jede Person oder jedes Unternehmen, einschließlich Konkurrenten der IDR, zu erbringen, vorausgesetzt, dass Sie nicht gegen diese Vereinbarung verstoßen. IDR macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Häufigkeit, Menge oder Art der Einladungen zu Projekten, die Sie erhalten werden oder zu denen Sie eingeladen werden.

14. Geistiges Eigentum

i. Sachverständigeninhalte:
Sie versichern, dass alle Informationen und Materialien, unabhängig vom Format, die Sie einem Kunden oder der IDR übermitteln, hochladen oder anderweitig zur Verfügung stellen (zusammenfassend als “Inhalt” bezeichnet), Ihr geistiges Eigentum sind oder dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen für diese Inhalte erhalten haben, damit diese Inhalte gemäß dieser Vereinbarung übertragen und/oder lizenziert werden können. Sie sind allein für Ihre Inhalte verantwortlich und erklären sich damit einverstanden, keine Inhalte zu übermitteln, die rechtswidrig, bedrohlich, verleumderisch, profan, betrügerisch oder irreführend sind, die Rechte anderer verletzen oder auf andere Weise gegen diese Vereinbarung verstoßen.

ii. Für IDR-Kunden erstellte Inhalte; Kunden-Compliance:
Wenn ein IDR-Kunde Sie für ein Projekt auswählt, ist der von Ihnen in Verbindung mit diesem Projekt erstellte Inhalt (“Projektinhalt”) alleiniges Eigentum von IDR und/oder des IDR-Kunden (z. B. als “Auftragsarbeit”) und kann für jeden Zweck verwendet werden, der gemäß der Vereinbarung des IDR-Kunden mit dem Sachverständigen und/oder IDR zulässig ist, was die Vervielfältigung, Offenlegung, Übertragung, Veröffentlichung, Ausstrahlung und das Posten einschließen kann, sofern nicht anderweitig schriftlich von dem Sachverständigen, IDR und/oder dem IDR-Kunden vereinbart. Sie treten hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an dem Projektinhalt ab. Inhalte, die Sie unabhängig von oder vor einem Projekt erstellt haben (“zurückbehaltene Inhalte”), gehören weiterhin Ihnen und Sie behalten als Sachverständiger alle Rechte, Titel und Interessen an diesen zurückbehaltenen Inhalten; Sie gewähren jedoch IDR und/oder dem IDR-Kunden eine unbefristete, weltweite, gebührenfreie und übertragbare Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen an mehrere Unterlizenznehmer zu vergeben, um zurückgehaltene Inhalte, die in Projektinhalten enthalten sind, zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen, aufzuführen, öffentlich auszustellen, zu verteilen (in jeder Form oder jedem Medium, unabhängig davon, ob es jetzt bekannt ist oder später entwickelt wird) und anderweitig zu verwerten (und ermächtigen IDR, die Aufbewahrung und Verwendung zurückgehaltener Inhalte zu erleichtern). Ohne das Vorstehende einzuschränken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass es der IDR und/oder dem IDR-Kunden freisteht, Ideen, Konzepte, Know-how oder Techniken, die in den von Ihnen an die IDR und/oder den IDR-Kunden übermittelten Inhalten enthalten sind, für jeden beliebigen Zweck zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Produkten unter Verwendung dieser Informationen. Alle Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen, die ganz oder teilweise auf Inhalten und Informationen beruhen, die Sie im Rahmen eines Projekts für IDR und/oder einen IDR-Kunden erstellen sowie alle Rechte am geistigen Eigentum an solchen Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen sind das alleinige Eigentum von IDR und/oder dem IDR-Kunden und werden von diesen geschützt.

iii. IDR-Veröffentlichungen:
Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung durch die IDR einreichen (“Veröffentlichungen”), sind Eigentum der IDR und Sie erhalten keine Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte, es sei denn, die IDR hat in den Bedingungen der jeweiligen Veröffentlichung etwas anderes festgelegt.

iv. Lizenz für Inhalte:
Für alle Inhalte mit Ausnahme von Projektinhalten, zurückbehaltenen Inhalten und Aufnahmen gewähren Sie der IDR eine unbefristete, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Verteilung, Reproduktion, Veröffentlichung, Nachdruck, Änderung, Anpassung, Unterlizenzierung und Darstellung dieser Inhalte, ganz oder teilweise, in Originalform oder in der von der IDR bearbeiteten oder geänderten Form, in allen Sprachen und Formen, für jeden kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

v. Freistellung & Entschädigung für Inhalte:
Zusätzlich entbinden Sie IDR und alle Personen, die mit dessen Erlaubnis oder unter dessen Autorität handeln, von jeglichen Ansprüchen, Haftungen oder Klagen, einschließlich Ansprüchen wegen Verleumdung, Verletzung von Eigentumsrechten oder Verletzung der Privatsphäre, die in Verbindung mit Ihren Inhalten entstehen. Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden, IDR und ihre Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die behaupten, dass Ihr Inhalt oder die Verwendung Ihres Inhalts gegen ein Patent, eine Marke, ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht verstößt, einschließlich aller damit verbundenen Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben.

15. Datenschutzrichtlinie

i. Sie erkennen an und stimmen zu, dass IDR Informationen über Sie, die als “persönliche Informationen” bezeichnet werden, aus verschiedenen Quellen, einschließlich Ihrer selbst, Ihrer Aktivitäten innerhalb des Sachverständigennetzwerks der IDR und aus Drittquellen, sammelt, zusammenfasst und speichert. Die IDR behandelt persönliche Daten in Übereinstimmung mit der IDR-Datenschutzrichtlinie (https://idr.co/privacy), die hiermit durch Verweis in diese Vereinbarung integriert wird. Nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft im IDR-Sachverständigennetzwerk erklären Sie sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre persönlichen Daten aufbewahrt und sicherstellt, dass diese den Schutz erhalten, der in der aktuellen Vereinbarung und den Datenschutzrichtlinien dargelegt ist. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass die IDR personenbezogene Daten für verschiedene Zwecke verwenden und offenlegen darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kontaktaufnahme mit Ihnen bezüglich Ihrer Teilnahme am IDR-Sachverständigennetzwerk, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft, die Verwaltung von Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Vermarktung der Dienstleistungen der IDR, die Einhaltung geltender Gesetze und behördlicher Anforderungen sowie die Verwaltung, Verbesserung und Förderung der Geschäftsabläufe der IDR.

ii. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass IDR Ihre Daten in zusammengefasster und/oder anonymisierter Form an ihre Kunden und an Dritte, die keine Kunden sind, weitergeben darf, um das Geschäft von IDR zu fördern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzeige solcher Informationen auf den Websites von IDR, auf den Websites von IDR-Partnern, in Printmedien und anderen Materialien (zusammenfassend als “Marketingmaterialien” bezeichnet). Sie können dieser Verwendung zu Werbezwecken widersprechen, indem Sie die IDR unter privacy@idr.co kontaktieren. Wenn Sie dieser Verwendung zu Werbezwecken widersprechen oder Ihre Teilnahme am IDR-Sachverständigennetzwerk beenden, wird die IDR angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Erstellung und Verteilung von Marketingmaterialien, die Ihre Informationen enthalten, einzustellen.

iii. Ungeachtet des Vorstehenden gilt ein solches Widerspruchsrecht nicht für Ihre Einreichung von Veröffentlichungen oder Ihre Teilnahme an IDR-Veranstaltungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre Informationen und Ihre Teilnahme am IDR-Sachverständigennetzwerk an Dritte weitergeben kann, um Ihre persönlichen Informationen zu überprüfen und/oder um Zustimmungen oder Genehmigungen zu bestätigen, die Sie für die Teilnahme am IDR-Sachverständigennetzwerk oder an bestimmten Projekten benötigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre Informationen als Reaktion auf ein Gerichtsverfahren, zum Schutz der Rechte der IDR oder eines Kunden, wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder zur Verhinderung oder Aufdeckung einer Straftat oder eines betrügerischen Verhaltens weitergeben kann.

iv. Wenn die IDR ihr Unternehmen ganz oder teilweise verkauft oder eine Partnerschaft mit einem anderen Unternehmen eingeht, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre Daten an ihre neuen Geschäftspartner oder Eigentümer weitergibt, die Ihnen dann Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre Daten an Dritte weitergibt, um die Geschäfte der IDR, ihrer Tochtergesellschaften und ihrer jeweiligen Geschäftspartner zu fördern, vorausgesetzt, dass alle Beteiligten zugestimmt haben, diese Daten nicht zu verwenden, um ohne Ihre vorherige Zustimmung Produkte oder Dienstleistungen an Sie zu verkaufen oder zu vermarkten. Die IDR wird Ihre Daten nicht an Drittvermarkter oder ähnliche Organisationen verkaufen. Wenn wir Ihre Daten weitergeben, werden wir stets darauf achten, dass Ihre Privatsphäre durch die Offenlegung nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt wird. Die IDR-Kunden sind unter Umständen gesetzlich oder aufgrund ihrer eigenen Compliance-Richtlinien verpflichtet, bestimmte Details Ihrer Beratung offenzulegen, einschließlich Ihres Namens und des Betrags, den Sie ausgezahlt bekommen haben (“Erforderliche Offenlegung von Kundeninformationen”). Sie ermächtigen die IDR, die erforderlichen Kundeninformationen im Namen von und auf Anweisung der Kunden offenzulegen, und Sie erklären sich bereit, alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur vollständigen erforderlichen Offenlegung von Kundeninformationen nötig sind.

v. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an die Niederlassungen von IDR übermittelt werden, um sie für diese Zwecke zu verwenden und dass sie an alle weltweiten Niederlassungen und angeschlossenen Unternehmen von IDR übermittelt und mit diesen geteilt werden können. Sie können eine vollständige Liste aller Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen der IDR anfordern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IDR nach eigenem Ermessen eine Hintergrundüberprüfung Ihrer Person durchführen kann, auch durch einen Drittanbieter, um Ihren beruflichen Werdegang und Ihre Ausbildungsnachweise zu bestätigen und um zu prüfen, ob Sie vorbestraft sind. Die IDR kann auch versuchen, den Inhalt Ihrer Gespräche mit Kunden zu überprüfen. Bei der Durchführung von Hintergrundüberprüfungen und anderen Überprüfungen erklären Sie sich bereit, mit der IDR zu kooperieren und alle erforderlichen Einwilligungen zu erteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die IDR Ihre Daten für ihre Geschäftszwecke aufbewahrt, wenn Sie nicht mehr Mitglied des IDR-Sachverständigennetzwerks sind, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz in einer Gerichtsbarkeit, die etwas anderes vorschreibt, vorausgesetzt, dass die IDR alle diese Daten über Sie in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung schützen wird.

vi. Für den Fall, dass Sie die persönlichen Daten eines Dritten an die IDR weitergeben, müssen Sie, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, diesen Dritten auf die Datenschutzrichtlinien der IDR hinweisen, bevor Sie eine solche Weitergabe vornehmen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen kann die IDR alle Informationen oder Daten in zusammengefasster und/oder anonymisierter Form verwenden, offenlegen, verkaufen und anderweitig vermarkten.

12. Sonstiges

i. Die IDR behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern und eine aktualisierte Version auf der Website der IDR zu veröffentlichen. Alle Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wenn Sie nicht länger an eine geänderte Vereinbarung gebunden sein möchten und aus dem IDR-Sachverständigennetzwerk aussteigen möchten, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier (4) Wochen nach Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung per E-Mail an erm@idr.co mit. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie die geänderten Bedingungen der aktualisierten Vereinbarung akzeptiert haben.

ii. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine ihr möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen. Die Sachverständigen erklären sich damit einverstanden, dass IDR den Titel des Sachverständigen und die Anzahl der Jahre, die er in der Branche gearbeitet hat, neben anderen Details als Teil eines Profils verwendet, das IDR aktuellen oder potenziellen IDR-Kunden zur Verfügung stellen kann, um die Art der Fachexperten, mit denen IDR zusammenarbeitet, darzustellen.

iii. DIE SACHVERSTÄNDIGEN VERPFLICHTEN SICH, IDR, SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, BEAMTEN, MITARBEITER, AUFTRAGNEHMER, SUBUNTERNEHMER, EINLADUNGSTEILNEHMER ODER VERTRETER GEGEN ALLE ANSPRÜCHE, VERLUSTE, SCHÄDEN, HAFTUNGEN, STRAFEN, STRAFSCHADENSERSATZ, AUSGABEN UND KOSTEN JEGLICHER ART ODER HÖHE, PROZESSE ODER KLAGEN, EINSCHLIESSLICH ANWALTSGEBÜHREN UND ZEUGENKOSTEN, DIE SICH AUS DEN HANDLUNGEN, FEHLERN ODER UNTERLASSUNGEN DES SACHVERSTÄNDIGEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, SCHADLOS ZU HALTEN. FERNER VERPFLICHTEN SICH DIE SACHVERSTÄNDIGEN, IDR VON JEGLICHER HAFTUNG FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE SICH AUS VORSÄTZLICHER ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT DER SACHVERSTÄNDIGEN ERGIBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ALLEIN ODER IN ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG DER HIER BESCHRIEBENEN DIENSTLEISTUNGEN ERFOLGT. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN AUCH NACH ABLAUF ODER BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG. SOLLTE IDR AUFGRUND DER HIER BESCHRIEBENEN HANDLUNGEN DES SACHVERSTÄNDIGEN EINEN SCHADEN ERLEIDEN, SEI ES IN FORM EINES GELDBETRAGES ODER EINES NICHT-WIRTSCHAFTLICHEN SCHADENS, VERPFLICHTEN SICH DIE SACHVERSTÄNDIGEN, IDR INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST, DIE 60 TAGE AB DEM TAG DES AUFTRETENS ODER AB DEM TAG, AN DEM IDR DAVON KENNTNIS ERLANGT, NICHT ÜBERSCHREITEN DARF, ZU ENTSCHÄDIGEN, JE NACHDEM, WELCHER ZEITPUNKT FRÜHER LIEGT.

iv. Für den Fall, dass Sie eine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen verletzen oder zu verletzen drohen, erkennen Sie an, dass die Rechtsmittel der IDR und/oder der IDR-Kunden unzureichend sind und dass der Kunde und/oder IDR Anspruch auf eine einstweilige Verfügung haben, um Ihre voraussichtliche oder fortgesetzte Verletzung zu verhindern und den Status quo bis zur Durchführung des unten vorgesehenen Schiedsverfahrens aufrechtzuerhalten.

v. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IDR UND IDR-KUNDEN IHNEN ODER ANDEREN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, FOLGE-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN HAFTEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHREN DIENSTLEISTUNGEN UND IHREM SONSTIGEN VERHALTEN ALS SACHVERSTÄNDIGER ODER IHREN SONSTIGEN INTERAKTIONEN IM IDR-SACHVERSTÄNDIGENNETZWERK ODER MIT KUNDEN ERGEBEN. IDR HAFTET NICHT FÜR ANSPRÜCHE, DIE VON DRITTEN GEGEN SIE ERHOBEN WERDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE KUMULATIVE HAFTUNG VON IDR ODER IDR-KUNDEN, DIE SICH AUS EINEM VERHALTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, DIE GEBÜHREN, DIE IDR IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE ENTSPRECHENDE BERATUNG ODER UMFRAGE IN DEM MONAT GEZAHLT HAT, IN DEM DIESE HAFTUNG ANGEBLICH ENTSTANDEN IST.

vi. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, ob aus rechtswidrigen Handlungen, Verträgen oder anderweitig, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder sich auf diese beziehen und/oder Ihre Bereitstellung von Dienstleistungen, einschließlich der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche schiedsfähig sind, werden ausschließlich und endgültig durch ein verbindliches Schiedsverfahren unter der Schirmherrschaft und den Handelsregeln der American Arbitration Association (AAA) in der jeweils gültigen Fassung entschieden. Der Gerichtsstand für alle Schiedsverfahren ist New York City, New York, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters kann von jedem zuständigen Gericht erlassen werden. Das Schiedsverfahren gilt nicht als Verzicht auf das Recht, vor einem zuständigen Gericht Unterlassungsansprüche geltend zu machen, wie es in dieser Vereinbarung vorgesehen ist. Jede Partei ist für ihre eigenen Anwaltskosten verantwortlich und der Schlichter darf die Zahlung von Anwaltsgebühren oder -kosten nicht als Teil eines Schiedsspruchs ausweisen. Sie und die IDR erklären sich damit einverstanden, auf das Recht zu verzichten, Ansprüche vor einem Gericht oder einer Jury geltend zu machen oder an einer Sammelklage oder einer repräsentativen Kollektivklage in Bezug auf einen Anspruch teilzunehmen. Andere Rechte, die Sie bei einer Klage vor Gericht hätten, wie z. B. der Zugang zu Beweismitteln, können bei einem Schiedsverfahren ebenfalls nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Schiedsklausel Ihre Fähigkeit, an Sammel-, Kollektiv- oder repräsentativen Klagen teilzunehmen. Sowohl Sie als auch die IDR erklären sich damit einverstanden, jegliche Streitigkeiten nur auf individueller Basis vor ein Schiedsgericht zu bringen und nicht auf einer Sammel-, Kollektiv- oder repräsentativen Basis im Namen anderer. Es besteht kein Recht oder keine Befugnis, Streitigkeiten als Sammel-, Kollektiv-, Repräsentativ- oder Privatklage oder als Mitglied in einem solchen Sammel-, Kollektiv-, Repräsentativ- oder Privatklageverfahren vorzubringen, anzuhören oder zu schlichten (“Verzicht auf Sammelklagen”). Für den Fall, dass ein Teil dieser Schiedsklausel als nicht durchsetzbar erachtet wird, ist der Rest dieser Schiedsklausel durchsetzbar. Für den Fall, dass ein Teil des Verzichts auf Sammelklagen in dieser Schiedsklausel als nicht durchsetzbar erachtet wird, vereinbaren Sie und IDR, dass diese Schiedsklausel im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt wird (aber in keinem Fall darf es ein Gruppen- oder Sammelklagen-Schiedsverfahren geben).

vii. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York, ohne Rücksicht auf eine Rechtswahl oder auf Kollisionsnormen.

viii. Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet das Wort “einschließlich” in allen Fällen “einschließlich, ohne Einschränkung”. Soweit möglich soll jede Bestimmung dieser Vereinbarung so interpretiert werden, dass sie unter anwendbarem Recht wirksam und gültig ist. Sollte jedoch eine Bestimmung dieses Vertrages in irgendeiner Hinsicht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und dieser Vertrag ist so umzugestalten, auszulegen und durchzusetzen, als wäre die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie darin enthalten gewesen.

ix. Die Bestimmungen der Abschnitte 6, 8, 9 und 16 (einschließlich der Unterabschnitte) dieses Abkommens gelten auch nach Beendigung oder Ablauf des Abkommens.

x. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Privilegien durch eine der Vertragsparteien gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte, Befugnisse oder Privilegien, noch schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte, Befugnisse oder Privilegien eine andere oder weitere Ausübung dieser Rechte aus. Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte, Interessen oder Verpflichtungen hieraus dürfen von den Sachverständigen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der IDR (die wir nach eigenem Ermessen verweigern können) ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig abgetreten, delegiert oder anderweitig übertragen werden. Jede solche Abtretung, Delegation oder Übertragung durch die Sachverständigen ohne eine solche vorherige schriftliche Zustimmung ist null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder Wirkung.

Indem Sie dem Vorstehenden zustimmen, erklären Sie sich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein.